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ich habe eine bestandsstahlstütze vor mir: st 35.29 (fluszstahl bj. 1960) dim 159x12
brandschutzanstrich (zb. Z-19.11-1291) wäre scheinbar trivial .. wenn nicht der anwendungsbereich der zulassung auf s235 (und s355) begrenzt wäre - ansonsten "ist die verwendbarkeit des reaktiven brandschutzsystems gesondert nachzuweisen, z.b. durch eine allgemeine bauaufsichtliche zulassung"
der unterschied "st35 zu st37" ist nicht gross, bei einer beflammung vermutlich nicht einmal feststellbar - aber wie weist man in diesem fall die regelkonformität nach?