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Moin, moin Ich habe hier ein kleines Problem mit der Mindestbewehrung für überwiegend biegebeanspruchte Bauteile. Das BV ist eine Stahlleichtbaukonstruktion, Spannweite ca 16m, welche auf eine Stahlbetonbodenplatte mit 80cm hohen Sockeln gegründet wird. Auf den Sockeln wird die Dachkonstruktion mit Ankerplatten befestigt. Konstruktionsbedingt sind die Sockel 40cm dick, statische Nutzhöhe ca. 35cm. Aufgrund der Auflagerreaktionen aus der Dachkonstruktion reicht als Biegebewehrung eine Q188. Die Mindestbewehrung aufgrund Mcr habe ich mir mit 4,40cm²/m ermittelt, also brauche ich eine Q524 (oder R524) bzw. Ø12 mit a=25cm. Finde ich doch sehr übertrieben, da es sich hier lediglich um ein landwirtschaftlich genutztes Gebäude (Entenmaststall)handelt. Bei eine Gebäudelänge von ca. 100m kommen da schon ein paar Kilo Stahl zusammen. Also Mindestbewehrung einlegen oder nur die aus Biegebemessung notwendige Bewehrung? (Über Mindestbewehrung aus Zwang in Hallenlängsrichtung spreche ich jetzt garnicht) Freu' mich über eure Meinungen dazu!
wenn Du dich zum Thema Mindestbewehrung schlau machen willst, mußt du dich über Prof. Graubner, TU Darmstadt informieren. Das ist sein Lieblingsthema !
Ansonsten: Worüber redest du: Leg doch eine Matte R 424 ein, das kann man aufgrund der theoretischen Abschätzung der Mindestbewehrung sicherlich vertreten. Die R 424 wiegt pro qm 1,85 kg mehr als die Q 188. Bei Annahme von Verankerunslängen etc. von 1,60 m/ lfdm Wand sind das: 1,60 x 1,85 = 2,96 kg / m Wand. Bei 100 m Wand sprechen wir über knapp 300 kg Stahl !! (Also ca. 600 EUR). Das ist doch lächerlich im Vergleich zu den gesamten Baukosten.