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ich vergnüge mich gerade mit der durchgerechneten 4. variante einer brüstungsverglasung.
das würde mich kaum erregen, wenn die änderungswünsche des architekten nur die punkthalter oder deren abstände betreffen würden - das wär das thema für den glas-sv. leider waren die ersten lösungen nach trav zu konzipieren, dabei bleibt die arbeit sowieso am twp hängen, vorarbeiten und nacharbeiten (wenn es nach dem anspruch des schwarzkittels geht) obendrein.
mein angebot lautete über s + z für brüstungsverglasung und unterkonstruktion. von 4 versionen steht nix im vertrag. inzwischen bin ich wohl mädchen für alles - von diskussionen mit dem sv bis hin zum ZiE-prozedere und am besten: ich hätte ein paar glashalter zur bemusterung für den ar...itekten besorgen sollen
bin gespannt, was der bauherr zu meiner rechnung sagt .. die ist, gemessen am aufwand, bescheiden - gemessen an den baukosten (für 4 lfm brüstung) eher ziemlich .. ungewöhnlich.
ach ja .. einfamilienhaus für 1/2 mio, bisher 3 jahre bauzeit, für die genehmigungsstatik hat´s 3 ersteller gegeben .. das hab ich leider zu spät erfahren.
manche architekten sind schon klasse :)
hat jemand ne ahnung, wie sich das rechtlich darstellt? die mehrleistungen sind natürlich nicht beauftragt, ich glaube an die gerechtigkeit ..
Ich mache den meisten "Kleinkram" nach Stundenhonorar mit Stundenschätzung im Angebot und deutlichem Hinweis, daß diese Schätzung nach oben oder unten abweichen kann. Ich arbeite NUR mit schriftlicher Beauftragung.
Dabei versuche ich die Stunden möglichst erst mal "auf der sicheren Seite" liegend zu schätzen, was natürlich beim heutigen Preisdruck manchmal ins Auge geht !
Ich bin dann dazu gekommen die Stunden "knapper" zu schätzen und habe im Angebot noch was Kleingedrucktes hinzugefügt:
ZITAT: Die Stundenschätzung basiert auf Erfahrungswerten aus ähnlichen Bauvorhaben und wird in der Regel nur bei Umplanungen während der Bauzeit, deutlicher Erweiterung des Berechnungumfanges durch unvorhersehbare Ereignisse oder geforderter Variantenberechnung überschritten. Ein Stundennachweis wird geführt, eine Überschreitung der geschätzten Stunden wird rechtzeitig (mit Begründung !) bekannt gegeben. ZITAT ENDE
Das hat bis jetzt eigentlich immer gut geklappt ! Variantenberechnungen sind somit NICHT inbegriffen.