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nach ENEV 2007 Anlage 2 darf ich ein NWG NICHT nach dem vereinfachten Berechnungsverfahren (Einzonenmodell) rechnen, wenn es gekühlt wird.
Dazu 3 Fragen:
1. Gilt das auch für die Ausstellung eines Energieausweises nach Bedarf, oder gibt es dafür eine "Sonderregelung" ? oder ein anderes Rechenverfahren ? (Ich könnte ja auch einen Ausweis nach Verbrauch erstellen)
2. Gilt diese Vorschrift auch, wenn das GESAMTE Bürogebäude gekühlt wird, oder kann ich dann nur 1 Zone rechnen ?
3. Reichen bei einem gekühlten (sehr einfachem) Bürogebäude (In der REGEL !!) 2 Zonen um einen rechtssicheren Bedarfsausweis abzugeben.
Wie haltet Ihr das ?, ich habe Kenntnis von einem Angebot eines großen Bauphysik-Ingenieurbüros, indem ein Energieausweis (nach Bedarf) für ein gekühltes Bürogebäude als "Einzonen-Modell" angeboten wird. Leider kann ich dort nicht fragen ! :)