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Hallo und guten Tag, folgende Frage möchte ich an die Experten stellen: beim Nachweis einer 2-schaligen Gebäudetrennwand nach DIN 4109 werden im Beibl. 1 Hinweise zur Ausführung gegeben (2.3 Zweischalige Hauswände aus zwei schweren, biegesteifen Schalen mit durchgehender Trennfuge) Bei diesem Nachweis ist es möglich über das Geasmtgewicht der beiden Schalen mit einem Zuschlag von 12 dB das "bewertete Schalldämmmaß R`w zu ermitteln. Die Einzelschalen müssen dann ein Gewicht von >=200 KG/m² erreichen und die Fuge muß >= 30 mm sein ohne einer Einlage aus Dämmschicht vom Typ T.
Nun die Frage:
wenn von dieser Bauart abgewichen wurde (die Fuge ist z.Teil nur 10 - 20 mm) ist es dann auch möglich über eine Berechnungsformel von "GÖSELE" ( R`w = 50* lg m´/mo´ + 20* lg dl/do + 56 dB) den Nachweis zu führen ..... oder sind nur die Angaben in der DIN Maßgebend "Eignung durch Eignungsprüfung nach DIN 52210"
bei Fugendicken von 10 bis 20 mm musst du immer mit Schallbrücken rechnen, da 1) bei Ausführung mit Dämmung die Dämmung nur einlagig verlegt ist (Stöße!!) und 2) bei Ausführung ohne Dämmung die mörtelrestfreie Herstellung der Fuge selbst bei größter Sorgfalt kaum garantiert werden kann. Die Berechnung - auch nach der Näherungsformel von Gösele - setzt immer eine schallbrückenfreie Ausführung voraus.
Ich würde auf eine Schalldämm-Messung vor Ort bestehen (Kosten inkl. Kurzgutachten ca. 700 bis 1000 €), was im Streitfall sowieso der einzig sinnvolle Weg ist.
Hallo Berthold, zunächst recht herzlichen Dank für Deine Antwort.
Setzen wir mal voraus, daß die Fuge ohne Schallbrücken ausgeführt wurde, erhalte ich nach bei einer Ausführung nach DIN 4109 Beibl. 1 mit 12 dB Aufschlag weitaus geringere Werte als wenn ich den Nachweis nach GÖSELE führe und das macht mich sehr unsicher, ob man diesen Nachweis so führen kann und ob solch ein Nachweis auch bei Gericht durchkommen würde.
Beispiel:
2-Schalige Wand 17,5 cm KS 1600 Fuge 3 cm (also auch nach Beibl. 1 zulässig bzw erforderlich) Wand 17,5 cm KS 1600
Berechnung Nach Beibl. 1 bzw DIN 4109:
1540*2*0,175 = 539 KG --> 56 dB m`l = 300 KG ... KL1 = 0 db
Gesamt :R`w = 56 + 12 = 68 dB
Berechnung nach GÖSELE :
R`w = 50*lg 539/300 +20*lg 30/10 + 56 = 12,7 + 9,5 + 56 = 78,2 dB >> 68 dB
Eine Schallmessung würde ich auch als gut befinden, nur der Kläger will das nicht
Die Formel von Gösele "gilt nur, wenn der Wandhohlraum mit Mineralwolle o.ä. gefüllt ist" (Gösele/Schüle/Künzel: Schall•Wärme•Feuchte. 10. Auflage, 1997, S. 68). Außerdem berechnest du damit einen Mittelwert der Schalldämmung! Im Buch findest du auch auf derselben Seite eine Abbildung (Abb. A 44), aus der der Unterschied zwischen der Formel von Gösele, realen Messwerten und den Rechenwerten nach DIN 4109, Beiblatt 1 ersichtlich ist. Die Rechenwerte der DIN enthalten einen Abschlag für die Übereinstimmung der Resonanzen der beiden Wandschalen und ein Vorhaltemaß (Sicherheitsabstand zwischen Mittelwert und planerischer Mindestanforderung).
Hallo Berthold, laut einem Schreiben des Architekten soll eine Trennfugenplatte eingebaut sein, wobei... wenn ich alle Schreiben durchlesen sollte, muß ich 2 Ordner voll durchsehen.
Ich habe auch das von Dir angegebene Buch, jedoch leider nur die 9. Auflage von 1989. Dort ist es nicht so Umfangreich beschrieben ... oder habe ich was überlesen?!
Wenn es Dir nicht zu viel Umstände bereiten würde, könntest Du mir die entspr. Seiten zufaxen ??? Wäre super !!!
Hallo Berthold, wollte nur mal eben kurz berichten über den Ausgang bei Gericht. Der Richter hat die Berechnung nach Gösele voll akzeptiert und auch alle weiteren Angaben von mir. Natürlich gab es auch noch weitere Gutachten etc.
Somit ist für mich diese Kapittel abgeschlossen und möchte mich somit nochmals bei Dir recht herzlich für Deine Unterstützung und die Zusendung Deiner Unterlagen bedanken.