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Meines Wissens ist ein "Sparrenplan" nirgendwo festgelegt.
Grundsätzlich ist die Frage, wofür du diesen Sparrenplan verkaufen willst. Dies ist in der HOAI geregelt.
Als POSITIONSPLAN brauchst du keine Maße und keine Regelanschlüsse zu benennen. Es reicht alles "skizzenhaft".
Im AUSFÜHRUNGSPLAN sollte (wie in allen Ausführungsplänen) alles drinstehen, um das Bauwerk zu erstellen. D.h. auch eine Angabe zu Regelanschlüssen (z.B. Sparrennägel etc.), der Abstand und die Dimension der Sparren.
Bei besonderen Anschlüssen müssen in den Sparrenplan (als Ausführungsplan) auch Details gezeichnet werden.
Die genauen Maße müssen dort nicht rein !, diese liefert der Architekt in seinem Ausführungsplan. Du erstellst keinen Rohbau-Ausführungsplan und keinen Werkstattplan, dies sind Sonderleistungen nach HOAI.
Die Grenze zwischen den Plänen ist aber genauso schwammig wie bei Schal- und Bewehrungsplänen.
Ich selbst mache meistens schon die Positionspläne so gut, daß diese als Ausführungspläne verwendet werden können.